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Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
die zu empfehlenden Schutzmaßnahmen sollen dazu dienen, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden.
Bitte desinfizieren sie sich vor dem Besuchskontakt die Hände. Natürlich sind die Besuche täglich zeitlich unbeschränkt möglich.
Die Einrichtung darf nur mit einer FFP 2 oder vergleichbarer Atemschutzmaske betreten werden.
Mit der Durchführung eines Selbsttestes in ihrer privaten Umgebung und dem negativen Testergebnis unterstützen Sie ihre Angehörigen und die Mitarbeitenden bei einem geringeren Infektionsgeschehen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Wohnen ist ein existenzielles menschliches Grundbedürfnis. Wohnen, verstanden als ein eigenes und selbstbestimmtes Zuhause, ist somit auch ein grundlegendes Bedürfnis von Menschen mit Behinderung, auf das sie einen Anspruch haben. Es umfasst dabei nicht nur Assistenz, Unterkunft und Verpflegung, sondern immer auch die Polaritäten Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzuges und der Offenheit nach außen. Wohnen setzt einen individuellen und privaten Wohnraum für die Entwicklung eines ganz persönlichen Lebens voraus.
Als selbstbestimmte sowie lern- und entwicklungsfähige Menschen sind Menschen mit Behinderung vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Als Bürger unter Bürgern haben sie das gleiche Recht auf persönliche Entfaltung und Inklusion.
Inklusion bezieht sich dabei auf alle Lebensbereiche und steht für eine selbstbestimmte Lebensführung, die unbedingte Zugehörigkeit und das uneingeschränkte Einbezogensein in die Gesellschaft - für alle Menschen und unabhängig davon, ob und wie umfassend der Einzelne dabei unterstützt werden muss.
Im Sinne unseres christlichen Menschenbildes ist Inklusion ein Grund- und Menschenrecht. Wir sind als Menschen in unserer Unterschiedlichkeit gleich, im Sinne von gleich wertvoll. Wir müssen unsere Würde nicht erarbeiten oder verdienen. Sie ist ein Geschenk.
Unsere Wohnangebote für Menschen mit geistiger Behinderung decken die gesamte Bandbreite der wohnbezogenen Angebotsformen von stationärem Wohnen in einer Wohngemeinschaft bis zum ambulant betreutem Wohnen in der eigenen Wohnung ab.
Die Unterstützungsleistungen erstrecken sich hierbei u.a. auf die alltägliche Lebensführung, die Pflege, individuell persönliche Angelegenheiten, die Freizeitgestaltung sowie den Bereich Arbeit und Beschäftigung. Inwiefern diese Gesamtheit in Anspruch genommen wird, hängt von den individuellen Bedarfen und den Zielen des Einzelnen ab.
Für Kurzzeitaufnahmen - beispielweise bei geplantem Urlaub der Angehörigen, plötzlicher Krankheit oder auch zum Kennenlernen des stationären Wohnens – bieten wir entsprechende Räumlichkeiten und Unterstützung an. Sprechen Sie uns an!