Zweigwerkstatt CWH
Konrad-Adenauer-Ring 33
58135 Hagen
Tel. 02331/ 3 76 25 -0
Fax 02331/ 3 76 25 -14
Ihre Ansprechpartner
Markus Höhmann
Wer sind wir?
Die CWH ist eine Zweigwerkstatt der St. Laurentius-Werkstätte. Seit 1998 ist die CWH in allen Tätigkeitsfeldern und Betriebsteilen zertifiziert nach der Norm DIN EN ISO 9001.
In der CWH werden Menschen mit einer chronifizierten psychischen Erkrankung gefördert, die aufgrund dieser Behinderung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer anderen beruflichen Reha-Maßnahme zu vermitteln sind.
Die Voraussetzungen für die Beschäftigung in der CWH werden regelmäßig überprüft.
Die CWH legt besonderen Wert auf die Stabilisierung der Persönlichkeit des Menschen mit psychischer Behinderung. Instrumente und Maßnahmen dazu sind u.a.
1. Arbeit und das Arbeitsentgelt
- Tagesstruktur
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Soziale Kontakte
- Normalität
- Realität
- Entwicklungsmöglichkeiten
- Wertschätzung
- Selbstbewusstsein
Die CWH bietet dazu einen möglichst individuell angepassten Arbeitsplatz mit einem möglichst breiten Arbeitsangebot. Neben den Montage- und Verpackungsgruppen unterhält die CWH Arbeitsangebote im Bereich der Druckerei, Gärtnerei, Schlosserei und der Autopflege.
2. Berufliche Bildung
Besonders im Berufsbildungsbereich gibt es in der CWH umfangreiche Angebote der beruflichen Bildung. Neben den gesetzlichen Vorgaben werden hier individuelle Förderpläne erstellt, die während der gesamten Förderzeit in der CWH fortgeführt werden. In der Gestaltung der beruflichen Bildung wird die individuelle berufliche Biographie entsprechend berücksichtigt.
3. Begleitende Maßnahmen
Die CWH versteht sich als Baustein in der gemeindepsychiatrischen Versorgung von Menschen mit psychischen Behinderungen. Sie ist daher vernetzt mit anderen Angeboten, insbesondere des Caritasverbandes Hagen. Das ermöglicht begleitende Maßnahmen zielgenau anzubieten, abgeleitet aus der individuellen Förderplanung. Die vielfältigen begleitenden Maßnahmen orientieren sich dabei stets an den Zielsetzungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation.
Gründe für eine Nicht-Aufnahme liegen vor bei
- Fremd- oder Eigengefährdung
- fehlender Gemeinschaftsfähigkeit
- Inanspruchnahme oder notwendige Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation
- Suchterkrankung, die auf die Arbeitsfähigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit einschränkende Auswirkungen hat
Gründe die Maßnahme einseitig zu beenden liegen vor bei
- fehlender Mitwirkung
- wenn das Ziel - die Vermittlung in eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - erreicht ist.
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