

Adressdaten:
Kirchstraße 24, 58099 Hagen
Telefon 02331 3968-184
Telefax 02331 3968-186
st.johannes@caritas-hagen.de
Ansprechpartnerin: Stephanie Giesbert
24 Plätze
Wohnhaus St. Johannes
Betreute Wohnformen für Menschen mit
Behinderungen
Grundgedanken zum Wohnen
Wohnen ist ein existenzielles menschliches Grundbedürfnis. Damit ist das Wohnen verstanden, als ein eigenes Zuhause, selbstverständlich auch für behinderte Menschen ein grundlegendes Bedürfnis, auf das sie einen Anspruch haben. Wohnen umfasst nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern immer auch die Polaritäten Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatheit und Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzuges und Offenheit nach außen. Wohnen setzt Wohnung voraus und bietet Raum für die Entwicklung eines ganz persönlichen Lebens.
Folgende Prinzipien bestimmen die Arbeit in unseren Einrichtungen:
Menschen mit geistiger Behinderung sind lern- und entwicklungsfähige Persönlichkeiten. Der behinderte Mensch hat als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft, das Recht auf ein möglichst normales Leben. Die Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen ist zu respektieren, seine Menschenwürde zu achten und die persönliche Fähigkeit zur freien Entscheidung zu stärken.
Die Umsetzung dieser Prinzipien in der alltäglichen Arbeit erfordert eine ganzheitliche Sichtweise, die beim Caritasverband Hagen e.V. durch seine christliche Grundhaltung bestimmt ist.
Zielsetzung der Hilfen:
Die BewohnerInnen sollen in ihrem Zuhause die Gelegenheit zu einem möglichst normalen Leben erhalten. Dies bedeutet, eine intensive Orientierung an den Fähigkeiten und Bedürfnissen des einzelnen Menschen mit Behinderung, resultierend aus der Berücksichtigung und Wahrung:
- des "Normalisierungsprinzipes"
- des "Individualisierungsprinzipes"
- der "Hilfe zur Selbsthilfe"
- des "ganzheitlichen Ansatzes"
Zielsetzungen in der Betreuung sind...
- die Erhaltung und Förderung von Selbstständigkeit
- die Stärkung des Selbstwertgefühls
- die Aktivierung der BewohnerInnen.
Dabei werden größtmögliches psychisches Wohlbefinden, körperliche Mobilität, Förderung und Erhalt kognitiver und sozialer Fähigkeiten angestrebt.
Aufgaben in der Betreuung sind...
- eine drohende Behinderung zu verhüten.
- die Auswirkungen einer vorhandenen Behinderung zu beseitigen oder zu mildern.
- den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, ihm die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
- ihm die Ausübung eines angemessenes Berufes oder einer sonstigen Tätigkeit zu ermöglichen und
- ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Formen des betreuten Wohnen
- Stationäre Betreuung in einer Wohneinrichtung im Einzel- oder Doppelzimmer
- Ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung allein oder in Wohngruppen
Stationär wohnen bedeutet:
- Leben in einer Wohneinrichtung mit 24-63 anderen Mitbewohnern
- Wohnen im Einzel- oder Doppelzimmer, Möglichkeit von Trainingswohnen in Wohngruppe oder Einzelapartments
- Individuelle, dem Hilfebedarf des Einzelnen angepasste Förderung und Hilfsangebote
- Betreuung auch in der Nacht
Tagesstruktur Wohnen
- Begleiten des normalen Tagesablaufes
- Selbstbestimmung und Eigenständigkeit fördern und stärken
- Hilfe bei der Gestaltung Arbeit und Wohnen
- Hilfe bei der Freizeitgestaltung und Angebote dazu
- Begehen des Jahreskreises
- Entscheidungsmöglich-keiten und Übernahme von Verantwortung stärken
Kurzzeitbetreuung / -pflege
- Verhinderungspflege im Sinne der Pflegeversicherung bei geplantem Urlaub der Pflegenden
- Zimmer für Notaufnahmen bei plötzlicher Krankheit der Pflege-Person
- Kennenlernen des stationären Wohnens
Begleitende Maßnahmen
Neben den täglich anfallenden Aufgaben, wie z. B. Einkaufen und Wäsche waschen, finden in den Einrichtungen begleitende Maßnahmen statt. Sie sollen den BewohnerInnen helfen, ihre Freizeit zu planen und zu gestalten.
